Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Groth Automation, Inhaber Adrian Groth, Thielallee 2b, 14195 Berlin (nachfolgend „Groth Automation“)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Groth Automation und ihren Kunden über Beratung, Einrichtung, Betreuung und Schulung im Bereich KI und Automatisierung.

(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Groth Automation ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: das angenommene Angebot, der Rahmenvertrag, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (für alle Fragen des Datenschutzes), diese AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Kommunikation

(1) Angebote von Groth Automation sind vier Wochen gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.

(2) Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Unterschrift.

(3) Erklärungen, Freigaben und Kündigungen können in Textform abgegeben werden. Eine Unterschrift auf Papier ist nicht erforderlich.

§ 3 Leistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot und der dort genannten Leistungsbeschreibung.

(2) Die Einrichtung einer Lösung ist eine Werkleistung und wird abgenommen. KI-Check, Betreuung, Schulungen und Leistungen nach Aufwand sind Dienstleistungen.

(3) Groth Automation arbeitet herstellerneutral und setzt bewährte Produkte Dritter ein. Welche Produkte eingesetzt werden, steht im Angebot.

(4) Alle Leistungen werden online erbracht. Termine vor Ort sind nicht Bestandteil der Leistungen.

(5) Der KI-Check ist eine fachliche Einschätzung auf Grundlage der Angaben des Kunden. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine vollständige Prüfung der IT-Sicherheit. Angaben zu Zeitersparnis und Nutzen sind Schätzungen.

(6) Groth Automation darf Erfüllungsgehilfen einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

§ 4 Leistungen und Konten bei Drittanbietern

(1) Konten, Lizenzen und Verträge bei Drittanbietern (zum Beispiel Server, KI-Modelle, Telefonplattform) schließt der Kunde im eigenen Namen ab. Er ist Vertragspartner dieser Anbieter und trägt deren Kosten direkt.

(2) Groth Automation hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Preise, Funktionen und Bedingungen der Drittanbieter und übernimmt dafür keine Gewähr.

(3) Ändert ein Drittanbieter Schnittstellen oder Funktionen, passt Groth Automation die Lösung im Rahmen der Betreuung an. Aufwand, der das enthaltene Kontingent übersteigt, wird nach vorheriger Abstimmung nach Aufwand berechnet.

§ 5 Besonderheiten von KI

(1) KI-Systeme arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten. Ihre Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein, auch bei fachgerechter Einrichtung.

(2) Groth Automation schuldet die fachgerechte Einrichtung und Betreuung nach dem Stand der Technik, nicht die Fehlerfreiheit einzelner KI-Ergebnisse und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Der Kunde prüft KI-Ergebnisse, bevor er sie für Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite verwendet. Wo im Angebot eine Freigabe durch einen Menschen vorgesehen ist, darf sie nicht umgangen werden.

(4) Der Kunde ist Betreiber der bei ihm eingesetzten KI-Systeme im Sinne der KI-Verordnung der EU. Groth Automation unterstützt ihn bei Kennzeichnung, Dokumentation und Schulung im vereinbarten Umfang.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des angenommenen Angebots. Groth Automation ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 BGB.

(4) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug, darf Groth Automation nach Ankündigung in Textform weitere Leistungen zurückhalten, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Lösung beim Kunden läuft in dieser Zeit weiter, sie wird nur nicht betreut.

(5) KI-Check: Rechnung bei Beauftragung, zahlbar vor dem Termin. Wird innerhalb von sechs Wochen nach dem KI-Check eine Einrichtung beauftragt, wird die Hälfte des Preises auf die Einrichtung angerechnet.

§ 7 Laufzeit und Kündigung der Betreuung

(1) Die Betreuung läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

(2) Beide Seiten können die Betreuung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(4) Nach dem Ende der Betreuung läuft die eingerichtete Lösung auf den Konten des Kunden weiter. Der Kunde darf alles, was Groth Automation für ihn eingerichtet hat, dauerhaft nutzen und von Dritten weiterentwickeln lassen. Groth Automation übergibt die Dokumentation, entfernt die eigenen Zugänge und löscht die eigenen Kopien der Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Überwachung, Updates und Anpassungen erbringt Groth Automation danach nicht mehr.

(5) Änderungen des Preises für die laufende Betreuung kündigt Groth Automation mindestens drei Monate vorher in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 8 Geld-zurück-Garantie

(1) Groth Automation gewährt dem Kunden eine Geld-zurück-Garantie für die ersten 30 Tage ab Freischaltung der Lösung für den Echtbetrieb.

(2) Ist der Kunde innerhalb dieser 30 Tage nicht zufrieden, erstattet Groth Automation auf Anforderung in Textform die für die Einrichtung und den ersten Betreuungsmonat gezahlte Vergütung vollständig. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

(3) Kosten, die der Kunde an Drittanbieter gezahlt hat, und der Preis des KI-Checks sind von der Garantie nicht umfasst.

(4) Mit der Rückerstattung endet der Vertrag. Der Kunde entscheidet, ob Groth Automation die Einrichtung aus seinen Konten wieder entfernt oder ob sie dort bleibt. Bleibt sie, darf der Kunde sie weiter nutzen; Groth Automation entfernt die eigenen Zugänge, und Überwachung, Updates und Anpassungen gibt es danach nicht mehr (§ 7 Abs. 4).

(5) Die Garantie kann je Kunde einmalig in Anspruch genommen werden.

§ 9 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge, Berechtigungen und Testdaten rechtzeitig bereit. Zugänge werden über Einladungen oder einen Passwort-Manager bereitgestellt, nicht per E-Mail.

(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der Rückfragen beantwortet und Freigaben erteilen kann.

(3) Der Kunde ist für seine eigene IT verantwortlich, insbesondere für Datensicherung, Endgeräte, Netzwerk und die Pflege seiner Programme, soweit diese nicht ausdrücklich zum Auftrag gehören.

(4) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Entsteht dadurch Mehraufwand, kann Groth Automation ihn nach vorheriger Ankündigung nach Aufwand berechnen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Bei Mängeln einer Werkleistung bessert Groth Automation zunächst nach. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom betroffenen Einzelauftrag zurücktreten.

(2) Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen der Drittanbieter, auf Eingriffe des Kunden oder Dritter oder auf den Eigenschaften von KI nach § 5 Abs. 1 beruhen.

§ 11 Haftung

(1) Groth Automation haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Groth Automation nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Groth Automation nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(4) Groth Automation haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Datenverluste, die von Drittanbietern verursacht werden, es sei denn, Groth Automation hat sie zu vertreten.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Groth Automation.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Zusammenarbeit. Das gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre, für personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt.

(2) Auf Wunsch schließen die Parteien zusätzlich eine Geheimhaltungsvereinbarung.

§ 13 Datenschutz

(1) Soweit Groth Automation bei der Leistung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(2) Mit den Drittanbietern schließt der Kunde deren Verträge zur Auftragsverarbeitung selbst ab.

(3) Groth Automation gibt Daten des Kunden nicht in externe KI-Dienste ein, die nicht zum vereinbarten Auftrag gehören.

§ 14 Referenzen

Groth Automation nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Freigabe in Textform als Referenz. Die Freigabe kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse, die Groth Automation nicht zu vertreten hat und die die Leistung wesentlich erschweren, zum Beispiel großflächige Ausfälle von Rechenzentren, Netzen oder Drittanbietern, verlängern Fristen um die Dauer der Störung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Oktober 2026